Mehr als 130 Besucher drängten sich am Donnerstag, dem 10. April in den kleinen Saal des Bestehornhauses in Aschersleben um Antworten auf Fragen des Straßenverkehrsrechtes zu erhalten. Polizeihauptkommissar Andreas Wichmann, Geschäftsführer der Verkehrswacht Aschersleben, hatte interessante Probleme aus dem täglichen Verkehrsgeschehen parat.
Die Mehrzahl der Gäste dieses Verkehrssicherheitstages besitzt die Fahrerlaubnis schon länger als 25 Jahre und hat im Wesentlichen alte Gewohnheiten verinnerlicht. So war für viele neu, dass auch bei einem kleinen Blechschaden auf dem Parkplatz der Geschädigte oder die Polizei vor Ort kontaktiert werden müssen. Erst nach einer angemessenen Wartezeit, in der Regel mindestens 30 Minuten, kann man andere Maßnahmen ergreifen. Schließlich geht es immer darum die Versicherungsgesellschaft zu ermitteln, die den Schaden trägt. Dies war früher viel einfacher, weil es nur eine staatliche Versicherung gab.
Durchaus anders geregelt ist heutzutage das Verhalten beim Nahen von Fahrzeugen mit Blaulicht. Hierzu heißt es im § 38 der StVO, dass „die Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn zu schaffen haben“, also im Gegenverkehr nur eventuell anhalten müssen. Umfassend war die Diskussion mit den Kraftfahrern zu Vorfahrt oder Vorrang an Kreisverkehrsplätzen, gleichberechtigten Straßen und auf Parkplätzen. Nachdenklich stimmte die Tatsache, dass der Autofahrer auch dann der Hauptschuldige bleibt, wenn es zu einem Vorfahrt- oder Parkplatzunfall mit einem Radfahrer kommt, der verkehrswidrig den linken Radweg benutzt oder gegen den Uhrzeigersinn den Kreisverkehr umrundet.
Außerhalb des Saales bestand Gelegenheit am Fahrsimulator unter verschiedenen Bedingungen, also nachts, im Nebel oder unter Alkohol, die eigenen fahrerischen Qualitäten zu überprüfen, das eigene Reaktionsvermögen, die Sehfähigkeit und das Hörvermögen zu testen.
Wer dabei Defizite bei sich feststellte oder in Zukunft erwartet, erhielt vom Mitarbeiter der Führerscheinbehörde des Salzlandkreises Rüdiger Stade wertvolle Hinweise. Er betonte, dass die Behörde nicht an der Entziehung von Fahrerlaubnissen interessiert sei. Es sei in der Regel so, dass der Betroffene und seine Angehörigen entscheiden, ob die Nutzung des Führerscheines im Alter oder bei Gesundheitsbeeinträchtigungen noch vertretbar ist. Medizinisch-psychologische Untersuchungen, die allerdings der Untersuchte selbst bezahlen muss, sind oft ein Grund für die Entscheidung, den Führerschein abzugeben. Wird der Befund allerdings der Behörde zugeleitet, die zu dem Schluss kommt, dass eine Fahreignung nicht mehr oder nicht in vollem Umfang besteht, werden kostenpflichtige Maßnahmen ergriffen um die Fahrerlaubnis zu beschränken oder einzuziehen.
Fragen zur Gültigkeit von Führerscheinen und Fahrerlaubnisklassen wurden konkret beantwortet.
Die hohe fachliche Qualität der Referenten und die Kompetenz der Fachleute an den Testgeräten wurden von den Gästen gelobt und bescheinigten der Verkehrswacht Aschersleben, eine gelungene Veranstaltung organisiert zu haben.